Baumkontrolle weltweit – wie sehen die gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern aus?

Baumkontrolle weltweit – wie sehen die gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern aus?

Andere Länder, andere Sitten – und auch andere Gesetze. Bäume gibt es zwar in nahezu jedem Land dieser Welt, doch die Vorschriften zur Pflege und Kontrolle unterscheiden sich zum Teil erheblich. Im Folgenden werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Regelungen zur Baumkontrolle in Deutschland, Österreich und den USA: Wo liegen die Unterschiede, wo zeigen sich Gemeinsamkeiten?

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Hierzulande ist die Baumkontrolle unter anderem durch die „Pflicht zur Verkehrssicherheit“ geregelt. Diese besagt, dass jeder Baumeigentümer, ob privat oder öffentlich, dafür verantwortlich ist, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht.

Auch Privatpersonen haften, wenn ein Baum beispielsweise erkennbar krank ist und dadurch eine potenzielle Gefährdung besteht. In solchen Fällen sind sie verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Bäume im öffentlichen Raum müssen darüber hinaus regelmäßig kontrolliert werden, etwa durch Kommunen oder beauftragte Fachfirmen. Ein konkretes Gesetz, das verbindlich vorschreibt, wie häufig diese Kontrollen stattfinden müssen, gibt es allerdings nicht. In der Praxis greifen Fachleute auf anerkannte Standards und Leitfäden zurück, wie die FLL-Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. Diese Richtlinien geben klare Empfehlungen dazu, wo, wie und in welchem Umfang Bäume zu kontrollieren und die Ergebnisse zu dokumentieren sind. Die FLL-Richtlinien gelten als Stand der Technik und werden auch von den meisten Gerichten als fachlich anerkannte Grundlage bei Haftungsfragen herangezogen.

Baumkontrolle in Österreich

In unserem Nachbarland wurde mit dem Paragrafen §1319b im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch eine eigene Baumnorm eingeführt. Dieser regelt die Haftung des Baumhalters bei Schäden beispielsweise durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste. Demnach haftet der Baumhalter für Schäden, die durch das Vernachlässigen von Prüf- und Sicherungspflichten entstehen.

Ähnlich wie in Deutschland gibt es auch in Österreich keine gesetzlich verbindlichen Kontrollintervalle, aber anerkannte Leitlinien und Normen, die als fachlicher Standard gelten. Dazu zählen unter anderem die ÖNORMEN sowie technische Leitfäden.

Ein Beispiel ist die ÖNORM L1122, die eine Sichtkontrolle vom Boden aus beschreibt. Dabei werden neben grundlegenden Stammdaten auch Schäden am Baum erfasst und bewertet.

Insgesamt ist die gesetzliche Lage in Österreich somit gut mit der in Deutschland vergleichbar.

Unterschiede in den USA

In den USA sehen die gesetzliche Lage und Regulierung etwas anders aus als zuvor beschrieben. Es gibt keine bundesweite Regelung, sondern die Verantwortung liegt dezentral bei den Kommunen oder Städten.

Dennoch gilt auch hier das rechtliche Prinzip der „Duty of Care“ aus dem Common Law, dass Eigentümer oder Verantwortliche verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden oder Verletzungen Dritter zu verhindern.

Eine Gemeinsamkeit mit anderen Ländern ist die Anerkennung der ANSI A300-Richtlinien, die als Standard für Baumpflege und Baumkontrolle gelten.

Wie in fast allen Bereichen unterscheiden sich auch bei der Baumpflege und Baumkontrolle die gesetzlichen Regelungen weltweit. Wir freuen uns, wenn ihr eure Erfahrungen dazu in den sozialen Medien mit uns teilt!